- Artikel drucken Artikel drucken
- Fehler melden Fehler melden
Martin setzt sich ein für den Irrlehrer Priszillian
Die römischen Kaiser verstanden sich auch nach der Konstantinischen Wende in ihrer Funktion als pontifex maximus weiterhin zuständig für religiöse Fragen. In Glaubensstreitigkeiten der Christen sahen sie eine Gefahr für die Einheit des Reiches. Kaiser Konstantin führte den Vorsitz beim Konzil von Nikäa; Bischof Priszillian appelliert an Kaiser Maximus, um seine Absetzung zu verhindern. Im Streit um den Irrlehrer Priszillian verwahrt sich Martin gegen das Einmischen der weltlichen Gewalt in innerkirchliche Angelegenheiten und die Hinrichtung von Irrlehrern.
P. Bihlmeyer erläutert die Zusammenhänge des Priszillianistenstreits: „Die Irrlehre Priszillians wurde zum erstenmal auf der Synode von Saragossa (380) verurteilt. 382 wandte sich Priszillian zu seiner Rechtfertigung nach Rom an Papst Damasus, aber ohne Erfolg. 884 lud der Usurpator Maximus alle Priszillianisten nach Bordeaux vor. Dort wurde auf einer Synode, der nach Idatius Chron. (Monum. Germ. auct. antiq. XI, 15) auch Martinus anwohnte, ihre Lehre wieder verurteilt. Priszillian verlangte nun, daß seine Sache vor den Kaiser gebracht werde. So wurde sein Prozeß 385 zu Trier weitergeführt. Hier wünschte eine starke Partei unter Führung des Bischofs Ithacius, daß die Todesstrafe über Priszillian verhängt werde. Der hl. Martin mißbilligte das Eingreifen weltlicher Richter in die kirchliche Angelegenheit, wurde aber deshalb selbst wegen Häresie verdächtigt. Auf sein Zureden versprach Maximus, kein Bluturteil vollziehen zu lassen. Nach der Abreise des Martinus ließ sich Maximus aber von der Gegenpartei umstimmen. Der Praefectus praetorio Evodius zog die Priszillianisten vor sein Gericht und die Partei des Ithacius suchte (386) Maximus dahin zu bringen, daß er auch die Anhänger des Priszillian in Spanien verfolge; er verurteilte Priszillian wegen maleficium (Magie) zum Tode.
(http://www.unifr.ch/bkv/awerk.htm#Sulpicius)
50,1 „Nun also, es erschienen alle, die in die Angelegenheit verwickelt waren, vor dem Kaiser. Sie folgten, wie auch die Ankläger, die Bischöfe Hydacius und Ithacius, deren Eifer, mit den Häretikern zu Ende zu kommen, ich nicht tadelte, wenn sie nicht mit mehr Leidenschaft zu siegen gekämpft hätten als notwendig. Aber meine tiefe Überzeugung ist, Angeklagte wie Ankläger sind mir gleich unsympathisch.
Jedenfalls behaupte ich, dass Ithacius ein Mann ohne moralischen oder religiösen Wert ist: dreist, geschwätzig, zynisch, verschwenderisch, extrem den Vergnügen des Bauches und der Kehle zugetan. Er war zu einem solchen Punkt an Dummheit gelangt, dass er gegen alle Anklage erhob, sie seinen Anhänger oder Schüler Priszillians, selbst heilige Männer, die eifrig in der Heiligen Schrift lasen oder die Absicht hatten, im Fasten zu wetteifern. Dieser Elende wagte bei dieser Gelegenheit, den Bischof Martin, einen Mann, den man in allem mit den Aposteln vergleichen kann, öffentlich der Häresie zu beschuldigen.
2. In der Tat, Martin hielt sich damals in Trier auf und er zögerte nicht, Ithacius zu tadeln, damit er seine Klage zurückzöge, und Maximus zu bitten, dass er davon absehe, das Blut der Unglücklichen zu vergießen: es genüge voll und ganz, dass die, die durch den Urteilsspruch der Bischöfe als Häretiker verurteilt sind, aus ihren Kirchen vertrieben würden; es wäre ein barbarisches und unerhörtes Sakrileg, dass man einem weltlichen Richter das Urteil in einer kirchlichen Angelegenheit überließe. Kurzum, solange Martin in Trier weilte, wurde der Urteilsspruch vertagt; und kurz vor seiner Abreise erhielt er, dank seiner außerordentlichen Autorität, von Maximus das Versprechen, dass kein Bluturteil gegen die Angeklagten erfolgen würde. Von den Bischöfen Magnus und Rufus in die Irre geführt und abweichend von den gemäßigteren Beschlüssen, vertraute der Kaiser später den Prozess dem Präfekten Evodius an, einem energischen und Mann ohne Mitleid.
3. In einem zweifachen Prozess wurde Priszillian gehört und der Hexerei überführt; er leugnete weder, dass er an unmoralischen Unterweisungen interessiert gewesen sei, noch selbst nächtliche Zusammenkünfte mit schandbaren Frauen organisiert zu haben, noch die Gewohnheit gehabt zu haben, nackt zu beten. Evodius erklärte ihn für schuldig und ließ ihn ins Gefängnis werfen, während er dem Fürsten Bericht erstattete. Die Akten wurden in den Palast gebracht, und der Kaiser kam zu dem Schluss, dass Priszillian und seine Anhänger zum Tod verurteilt werden sollten.
51,1 Was Ithacius angeht, als er sah, wie verhasst er den Bischöfen wäre, wenn er sich noch einmal als Ankläger bei den letzten Anhörungen, die Todesstrafe betreffend, aufstellen würde – es war nämlich nötig, den Prozess noch einmal aufzunehmen – entzog er sich der Anweisung: unnötige Geschicklichkeit, die Schandtat war schon vollbracht. Maximus ersetzte ihn als Ankläger durch einen gewissen Patricius, einen Anwalt des Fiscus.
2. Unter seinem Druck wurde Priszillian also zum Tod verurteilt, und mit ihm Felicissimus und Armenius, die, obwohl sie Kleriker waren, Priszillian gefolgt waren und sich von den Katholiken abgewandt hatten. Latronianus und Euchrotia kamen ebenfalls durch das Schwert ums Leben.
(3. Andere namentlich Genannte wurden verbannt, enteignet oder hingerichtet, Ithacius zunächst für unschuldig erklärt, dann verurteilt und als einziger aus dem Bischofsamt vertrieben.)
4. Übrigens, nach der Hinrichtung Priszillians wurde die Häresie, die durch sein Anstiften plötzlich aufgetreten ist, nicht unterdrückt sondern verstärkt, sie verbreitete sich weiter. Denn die Anhänger Priszillians, den sie als Heiligen verehrt hatten, schickten sich später an, ihm einen Kult wie einem Märtyrer zu widmen. Die Leichname der Hingerichteten wurden nach Spanien verbracht und ihr Leichenbegängnis mit großem Pomp begangen. Mehr noch, bei Priszillian zu schwören, galt als Gipfel der Frömmigkeit.“
Nach: Chroniques II, ins Französische übersetzt und kommentiert von Ghislaine de Senneville-Grave, Paris 1999, aus dem Französischen übersetzt von Hans-Georg Reuter